
Weiterbildungspflicht
Alle Inhaber eines Fähigkeitsausweises müssen sich laufend weiterbilden, auch jene, die den Fähigkeitsausweis ohne CZV-Prüfung erhalten haben.
Wer den Fähigkeitsausweis im Rahmen der Einführung ohne CZV-Prüfung erhalten hat und bereits über fünf Weiterbildungstage verfügt, erhält den Fähigkeitsausweis mit Gültigkeit bis 2018 für die Kategorie D1 / D, oder der Kategorie C1 / C bis 2019 prüfungsfrei. Ohne Nachweis der erforderlichen Weiterbildung erlischt die Gültigkeit im Jahr 2013 für die Kategorie D1 oder D, oder 2014 für die Kategorie C1 und C.
Wer die Weiterbildungspflicht innerhalb der Weiterbildungsperiode nicht erfüllt, erhält keinen neuen Fähigkeitsausweis und darf keine gewerblichen Güter- und Personentransporte mehr durchführen. Wer dies trotzdem tut, wird gebüsst und darf keine gewerblichen Transporte mehr ausführen, bis die Weiterbildungspflicht erfüllt ist.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.cambus.ch
Ziel der Weiterbildung
Jeder Lastwagen- oder Carchauffeur wird täglich mit neuen Situationen konfrontiert. Um diese Herausforderungen meistern zu können und immer auf dem neusten Stand der Gesetzgebung zu sein, sind diese Weiterbildungen unerlässlich.Kurskosten CHF 230
inkl. Zwischenverpflegung, Mittagessen und SARI-Zertifikat
inkl. Zwischenverpflegung, Mittagessen und SARI-Zertifikat
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